Smartphone im Turnier

Noch immer herrscht sehr viel Verunsicherung, wenn ein Flightpartner sein Smartphone im Turnier zückt. Darf er jemanden anrufen oder auch angerufen werden? Was ist, wenn das Handy klingelt? Ist das Eintragen des Scores in eine Golf-App erlaubt? Was ist wenn man Golf-Trainingsvideos und Schwungtipps anschaut?

Ich habe mir das aktuelle Regelwerk angeschaut und die wichtigsten Fakten hier zusammengetragen.

Grundsätzlich fällt ein Smartphone im Turnier in die Kategorie “künstliche Hilfsmittel”. Damit gilt allgemein die Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung. Konkret gibt es für die Nutzung elektronischer Geräte die Entscheidung Nummer 16 (Decision 16), in welcher auf Mobiltelefone, Handheld-Computer, Taschenrechner, Fernseher und Radios eingegangen wird. Hier eine Reihe von Beispielen, welche deren zulässige und unzulässige Verwendung veranschaulichen.

Erlaubt ist

  • die Benutzung des Geräts für nicht golfbezogene Zwecke (z. B. um zu Hause anzurufen),
  • die Benutzung des Geräts zu Informationen in der Art von Belehrungen, welche bereits vor der Runde öffentlich zugänglich waren (z.B. Anruf im Clubhaus, um eine Turnier-Sonderegelung zu erfragen, Angaben in einem elektronischen “Entfernungs-Buch” oder Tipps zum Golfschwung nachschauen usw.),
  • die Benutzung des Geräts, um Spielinformationen (aber nicht deren Interpretation und Weiterverarbeitung) über frühere Runden zu erhalten (Längen der Schläge vom Abschlag, Schlaglängen unterschiedlicher Schläger usw.),
  • die Benutzung des Geräts, um Informationen zu erhalten, die sich auf das aktuelle Wettspiel beziehen (z. B. den Stand der Anzeigetafel oder den voraussichtlichen “Cut”).

Nicht erlaubt ist

  • die Benutzung des Geräts (z. B. Fernseher oder Radio), um die Übertragung des Wettspiels zu sehen oder zu hören, welches gerade gespielt wird,
  • die Benutzung des Geräts, um Belehrung unter Verstoß gegen Regel 8-1 zu erteilen oder zu erbitten (z. B. einen Golflehrer anzurufen),
  • die Benutzung des Geräts, um Informationen von Belehrung der Art zu erhalten, die vor seiner Runde noch nicht verfügbar waren (z. B. eine Analyse über die Schläge während der Runde),
  • die Benutzung des Geräts zur Interpretation und Verarbeitung von Spielinformationen, die von der derzeitigen Runde erhalten wurden (z. B. Längen der Schläge vom Abschlag, Schlaglängen unterschiedlicher Schläger usw.),
  • die Benutzung des Geräts zur Unterstützung bei der Berechnung der tatsächlichen Entfernung zwischen zwei Punkten (d.h. Entfernung unter Berücksichtigung von Gefälle, Windgeschwindigkeit und / oder -richtung, Temperatur oder anderer Umweltfaktoren).

Die Benutzung mobiler Geräte (Mobiltelefon, TV-Gerät, usw.) ist also prinzipiell gestattet, solange dadurch einerseits keine Belehrung eingeholt wird und andererseits der Spielbetrieb und andere Spieler nicht gestört werden. Es braucht dazu keine Sonderplatzregel, bzw. ist andererseits die Untersagung der Benutzung in einer Sonderplatzregel nicht möglich, denn dadurch würde die Golfregel 14-3, bzw. die Entscheidung 16 außer Kraft gesetzt.

Das Smartphone klingelt mitten im Turnier, und nun?

Ein wesentlicher Aspekt ist die Störung des Spielbetriebes und anderer Spieler. Im Turnier klingelnde Telefone bzw. Gespräche am Telefon, während sich andere Spieler vorbereiten oder spielen, stellen einen Etikettenverstoß dar. Im Wiederholungsfall kann die Spielleitung einen Spieler wegen eines schweren Etikettenverstoßes disqualifizieren. Ähnlich ist es in der Frage der Spielgeschwindigkeit. Ein minutenlanges Telefonat hält die Mitspieler und alle anderen Spieler hinter der eigenen Gruppe ungebührlich auf. Nach der Golfregel 33-7 wird eine unangemessene Verzögerung zunächst mit zwei Strafschlägen und im Wiederholungsfall mit der Disqualifikation bestraft.

Verstößt ein Spieler gegen diese Regel, können seine Mitspieler dies der Wettspielleitung melden, welche je nach Fall entscheiden kann, ob eine Disqualifikation angebracht ist. Das einmalig klingelnde Telefon wird dafür im Normalfall nicht ausreichend sein. Ein Spieler welcher mehrfach andere Spieler stört oder das Turnier aufhält, läuft aber sehr wohl Gefahr nach Regel 33-7 disqualifiziert zu werden.

Die Benutzung von Golf-Apps

Anwendungen, welche allgemein verfügbare Informationen über Schläge aus vorigen Runden oder Informationen wie z.B. ein Birdie-Buch zur Verfügung stellen, dürfen benutzt werden. Eine Analyse der während der Runde gemachten Schläge oder deren Vergleich mit gespeicherten Schlägen aus früheren Runden, würde aber einen Verstoß gegen die Regeln bedeuten.

Weiterhin erlaubt die Entscheidung 18 zu Regel 14-3 (Decision 18), einen Wetterbericht auf einem elektronischen Gerät anzuschauen. Es wird somit neuerdings zwischen dem Ablesen des vorhergesagten Wetters für eine Region, welches noch nicht einmal für den Golfplatz zutreffen muss und dem Messen eines Umstands (z. B. dem Messen der Temperatur mit einem Thermometer) unterschieden. Das Ablesen von allgemein verfügbaren Informationen mit einem Smartphone im Turnier ist also erlaubt, das Messen oder Schätzen eines Umstands mithilfe einer Smartphone-App in der unmittelbaren Nähe des Spielers dagegen nicht.

P.S. Das Musikhören mit dem Smartphone während einer Turnierrunde ist verboten, da es als ein Mittel zur Spielunterstützung angesehen wird, welches dem Spieler helfen kann, sich besser zu konzentrieren. Siehe Regel 14-3, Entscheidung 17 (Decision 17).

Smartphone im Turnier – Fazit

In den Golfregeln selbst findet sich keine direkter Bezug auf Smartphones, sondern nur in den Entscheidungen dazu. Und die Benutzung mobiler Geräte kann nicht durch eine Sonderplatzregel untersagt werden!